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ESG als Ärgernis
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03.06.2022

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gellermann

Sehr geehrte(r) ,

diese Woche hat Helmut Gellermann, Redakteur "Die Aktie für Jedermann" den Newsletter für Sie zusammengestellt.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende.
Ihr Bernecker-Team

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Was bringt ESG?

Direkt die Antwort: Das Kriterienbündel ESG ist heute eine wichtige, unabdingbare Form des Investierens. Sie sollte also gestärkt werden. Die Vereinten Nationen beriefen 1972 ihre erste große Umweltkonferenz ein und treffen sich seit 1992 im Prinzip jährlich, um das Weltklima zu retten. Wer sich an Stichworte wie „Club of Rome“ oder „Ein Planet wird geplündert“ (Bestseller 1975) erinnert, weiß: Die heute in Verantwortung stehende Generation ist im Bewusstsein aufgewachsen, für diese Erde verantwortlich zu sein. Aber alt geworden sind wir mit diesem Thema auch. Unsere heutigen Ersparnisse wollen wir umweltgerecht anlegen und sind froh, kurz vor der Tagesschau auch Hinweise zu erhalten, wie man das ökologisch klug anstellt. Das Schlagwort heißt „ESG“, es steht für Environmental, Social, Governance.
Zu deutsch: Die drei Buchstaben symbolisieren einen Kriterienkatalog, mit dem man der Umwelt, den sozialen Belangen und den Prinzipien der guten Unternehmensführung gerecht wird. In dieser Woche wurde uns (in der Tagesschau) vorgeführt: Es handelt sich um ein Werbeversprechen, für dessen Einhaltung sich sogar die Staatsanwaltschaft interessiert.

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DWS: Ärger mit ESG

Bei der DWS Group handelt es sich um die Fondstochter der Deutschen Bank. Sie ist seit 2018 börsennotiert. Ein gut geführtes Unternehmen, dessen Aktienkurs sich seit Herbst 2018 bis zum vorigen Sommer insgesamt ordentlich entwickelt hat. Die DWS stellt ihre Werbung gerne auf das Thema ESG ab und erweckte mitunter den Eindruck, dies sei ihre Paradedisziplin. Als Zweifel daran aufkamen, entstand 2021 ein Börsenwert-Verlust von rund 1 Milliarde Euro. Die Zweifler beruhigten sich wieder, die eine oder andere Werbeaussage wurde abgeändert und die Vorwürfe schienen sich in Luft aufgelöst zu haben. Bis sich in dieser Woche die Staatsanwaltschaft meldete und vor Ort Material für neue Ermittlungen sammelte: Razzia. Der Vorwurf: Missbräuchliche Nutzung der ESG-Begrifflichkeiten. Die interessante Reaktion der DWS Group: Man tauschte den Chef aus (mit Wirkung zum 10. Juni) und erklärte, die Ermittlungen nach Kräften zu unterstützen.
Die ESG-Kriterien unterliegen inzwischen ausführlichen EU-weiten Regeln. Wer gegen diese verstößt, begeht kein Kavaliersdelikt. Ob indes der Anfangsverdacht der Staatsanwälte tatsächlich haltbar ist, steht noch weit in den Sternen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem schafft es die DWS-Aktie zurzeit nur auf die Watchlist.

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Tesla: ESG-Unmut

Der Pionier der Elektroautos gilt als ein Unternehmen, das Nachhaltigkeit und Umweltschutz geradezu im Blut hat. Denn E-Fahrzeuge haben bei der Nachhaltigkeit einen Imagevorteil. Kein Wunder, dass die Tesla-Aktie im US-Index S&P 500 zu einer Auswahl von Unternehmen gehörte, die als ESG-konform gelten. Dieser Status wurde Tesla jedoch mit Wirkung zum 2. Mai 2022 aberkannt.
CEO Elon Musk beschwerte sich massiv darüber und verstieg sich sogar zu der Aussage, interessierte Kreise hätten das Thema ESG im eigenen Interesse gekapert.
Der Indexbetreiber Dow Jones & Company blieb cool. Um zu begründen, dass Tesla nicht länger zur ESG-Auswahl gehören kann, wies man auf verschiedene Verstöße gegen ESG-Prinzipien hin. Etwa hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in einem bestimmten Tesla-Werk. Offenbar haben sich die Erdölkonzerne wie Phillips 66, die nun als ESG-konform gelten, solche Eskapaden nicht erlaubt. Zum Trost: Nicht nur Tesla, sondern z. B. auch Delta Airlines, Chevron und Home Depot haben, in diesem Index zumindest, ihre ESG-Einstufung zunächst wieder verloren.
ESG bleibt uns als Thema erhalten. Die aktuellen ESG-Konzepte sind zu hinterfragen und müssen weiterentwickelt werden. Dieser Ansicht ist auch die US-Börsenaufsicht SEC. Ihre Änderungsvorschläge sehen u. a. vor, dass schon der Name von Fonds und ETFs klar erkennen lässt, welche ESG-Strategie sie verfolgen. Ein weiterer wichtiger Punkt wäre, dass unter der ESG-Flagge höhere Anforderungen an die Transparenz der Fonds gestellt werden sollten.

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